SLV Mannheim Verfahrenstechnik

Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Qualifizierungs-
chancengesetz
(§ 82 SGB III)

Förderprogramm für Beschäftigte

QCG im Überblick

Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert seit dem 01.01.2019 (aktuelle Neuerung zum 01.04.2024) die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung gefördert werden.

Mit dem Gesetz wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Dementsprechend ist das Qualifizierungschancengesetz nicht nur für den Arbeitgeber interessant, der dadurch Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren kann, sondern auch für den Arbeitnehmer.

Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können. Höhe der Zuschüsse gliedert sich wie folgend auf:

  • Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters.
  • Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 25 % und 75 % je nach Betriebsgröße.
  • Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Mitarbeitern ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen.

Das Qualifizierungschancengesetz ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung. Damit wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Die Maßnahme soll gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie auf die zukünftigen Herausforderungen vorzubereiten. Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter profitieren durch das Gesetz von reduzierten Weiterbildungskosten und geringeren Lohnkosten während der Weiterbildung. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiter und Fördermaßnahme beträgt die Förderung sogar bis zu 100 %. Gleiches gilt für Arbeiternehmer, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Engpässe an Fachkräften bestehen. Die Förderung ist eine Ermessensleistung der örtlichen Agentur für Arbeit.

  • Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gehen über solche Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfristig sind. Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.  
  • Der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den mindestens zwei Jahre in der Regelausbildung festgelegt ist, sollte mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Die letzte Weiterbildung, die nach dem Qualifizierungschancengesetz genehmigt wurde, muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden (Unterrichtseinheiten) betragen.
  • Die Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden. Sie muss außerhalb des Betriebes stattfinden oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden.
  • Nicht förderfähig sind Maßnahmen, zu deren Durchführung der Arbeitgeber auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verpflichtet ist (z. B. Sicherheitsunterweisungen).
  • Sowohl die Maßnahme als auch der Träger haben für die Förderung eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Arbeitgeber können Ihre Beschäftigten durch das Qualifizierungschancengesetz hinsichtlich beruflicher Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit fördern lassen. Die Zuschüsse sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. In fast allen Unternehmen sind gut ausgebildete Mitarbeiter das größte Kapital, dementsprechend profitiert der Arbeitsalltag direkt von passenden Fort- und Weiterbildungen. Ein funktionales Bildungskonzept ist mittlerweile ein wichtiger Faktor für die Betriebswahl von vielen Arbeitskräften geworden. Die staatlichen Unterstützungen senken den finanziellen Aufwand der Unternehmen für Weiterbildungs-möglichkeiten ihrer Mitarbeiter.

Bisher mussten Angebote der beruflichen Weiterbildung häufig vom Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Durch das Qualifizierungschancengesetz ist es deutlich wahrscheinlicher geworden, eine entsprechende Weiterbildung durch den Arbeitgeber kostenfrei angeboten zu bekommen. Zusätzlich wird der Anspruch an persönliche Kompetenzen durch zum Beispiel agile Formen der Zusammenarbeit oder notwendige digitale Methodenkompetenz stetig erweitert. Sämtliche qualitativen Maßnahmen, welche die persönliche und fachliche Weiterentwicklung fördern, erhöhen die Arbeitsmarkt-Attraktivität eines Angestellten erheblich.

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