Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Qualifizierungs-
chancengesetz
(§ 82 SGB III)
chancengesetz
(§ 82 SGB III)
Förderprogramm für Beschäftigte
QCG im Überblick
Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert seit dem 01.01.2019 (aktuelle Neuerung zum 01.04.2024) die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung gefördert werden.
Mit dem Gesetz wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Dementsprechend ist das Qualifizierungschancengesetz nicht nur für den Arbeitgeber interessant, der dadurch Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren kann, sondern auch für den Arbeitnehmer.
Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, Arbeitnehmern, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können. Höhe der Zuschüsse gliedert sich wie folgend auf:
- Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters.
- Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 25 % und 75 % je nach Betriebsgröße.
- Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Mitarbeitern ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen.
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